Erbrechtsrevision 2023 

Zum 1. Januar 2023 erhält die Schweiz - mit der Revision des geltenden - ein neues und modernes Erbrecht. Der Gestaltungsspielraum des Erblassers/der Erblasserin wird erheblich erhöht. Die Planung des Nachlasses kann somit flexibler gestaltet werden und in Teilen können Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihre Liebsten testamentarisch berücksichtigen wollen. 


Das Wichtigste zur Erbrechtsrevision in Kürze:

1. Reduktion der Pflichtteile der Nachkommen

2. Wegfall der Pflichtteile der Eltern

3. Erhöhung der freien Quote bei der Nutzniessung

4. Wegfall des Ehegattenpflichtteils bei Scheidungsverfahren

5. Schenkungsverbot nach Abschluss eines Erbvertrages


Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung in Bezug auf die bevorstehenden Änderungen zur Verfügung.